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Google und das Leistungsschutzrecht

Google hat nun auf das neue Leistungsschutzrecht, dass ab August zu Lizenzkosten führen könnte, reagiert und bittet Webmastern an, sich von einem Listening in Google News zu verabschieden. Sollten die renommierten Großverlage darauf reagieren und sich von Google News verabschieden, dann ergeben sich neue Perspektiven für Webmaster mittels Google News im Ranking und bei der Besucher-Gewinnung zu profitieren.

Google streitet seit Jahren mit deutschen Großverlagen, ob das Anzeigen von Meldungen bei Google-News für die Verlage von Vorteil oder von Nachteil ist. Manche Verlage argumentieren so, dass viele Nutzer nur die Suchmaschinen-Ergebnisseite von Google News lesen und daher keine Chance bestehe, diese Nutzer für weitere Maßnahmen (Kundenakquise oder Werbung) zu bekommen. Google hingegen argumentiert, dass das Anzeigen von Inhalten und das Verlinken der Webseiten den jeweiligen Websites viele Besucher zuführen, die ansonsten nicht bei den entsprechenden Informationsseiten landen würde.

Die Verlage hätten gerne ein Leistungsschutzrecht, wenn Suchmaschinen oder andere Internet-Websites kleine oder größere Teile des eigenen Webseitentextes anzeigen. Tatsächlich haben diese Lobbyisten ein entsprechendes Leistungsschutzrecht bekommen, wobei der Gesetzgeber aber gleichzeitig festgelegt hat, dass sehr kleine Textauszüge nicht vom Leistungsschutzrecht abgedeckt sind. Es ist also nach der gesetzlichen Regelung zum Leistungsschutzrecht unklar, ob Google für seine Textauszüge Geld an die Verlage zahlen muss.

Im jahrelangen Streit zwischen Google und einigen deutschen Verlegern hat nun die Suchmaschine den nächsten Schachzug gemacht. Google zwingt alle Websites, die bei Google News bisher gelistet wurden, zu einer Entscheidung zum Leistungsschutzrecht. Die Webmaster sollen mit einem Klick bestätigen, dass sie weiterhin bei Google News gelistet werden wollen. Wer nicht auf die Anforderung reagiert, der soll ab August aus den Suchmaschinen-Ergebnisseiten von Google News entfernt werden.

Es ist noch unklar, wie die großen Verlage auf diesen Schachzug reagieren werden. Ein Anzeigen von eigenen Webseiten bei Google News hat nicht nur für Verlagswebseiten überwiegend Vorteile. Denn Ergebnisse von Google News werden auch bei der normalen Websuche angezeigt, wenn eine entsprechende Suchanfrage eher aktuellen Charakter hat. Sollten die Webmaster der Verlagswebseiten tatsächlich ab August im relevanten Umfang sich aus den Google News zurückzuziehen, dann entstehen neue Spielräume für andere Webmaster, um die eigene Suchmaschinen-Optimierung zu verbessern.

Google News ist eine interessante Möglichkeit, um das Ranking der eigenen Webseite zu fördern. Denn es gibt viele Menschen, die täglich mehrfach bei Google News nach Neuigkeiten zu suchen. Hat man in dieser Hinsicht interessante Informationen zu bieten, dann kann man überlegen, ob man sich mit seiner Website bei Google News registriert. Google erwartet aber für das Berücksichtigen in Google News eine regelmäßige Tätigkeit und das Schreiben von News, die nicht überwiegend durch Werbung geprägt sind. Als Ergänzung zur Suchmaschinen-Optimierung könnten Google News besonders dann interessant werden, wenn die deutschen Großverlage sich aus dem Angebot von Google zurückziehen.

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