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Recht auf Vergessen, SEO und Online Reputation Management

Suchmaschinen wie Google müssen nach Ansicht des oberen europäischen Gerichts ein „Recht auf Vergessen“ umsetzen. Webseiten, die zwar auf zulässige Art Informationen über Personen mitteilen, sollen dann nicht mehr auf Suchmaschinen-Ergebnisseiten erscheinen, wenn sie für die Betroffenen fehlerhafte oder überholte Angaben enthalten. Inzwischen zeigt sich immer deutlicher, dass mit dem Recht auf Vergessen mehr Probleme verbunden sind, als gelöst werden konnten.

Was bedeutet das Recht auf Vergessen?

Die Entscheidung zum Recht auf Vergessen ist noch nicht alt, doch inzwischen wird deutlich, dass nicht nur Informationsrechte beschnitten, sondern auch willkürliche Abläufe geschaffen werden. Suchmaschinen sollen das Vergessen organisieren, doch es ist unklar, welche Kriterien dabei angewandt werden und wie das Verfahren nachvollziehbar werden soll, wenn Suchmaschinen wie Google es grundsätzlich ablehnen, Einblick in ihre Vorgehensweisen zu ermöglichen. In dem relevanten Einzelfall, der als Erstes entschieden wurde, ging es um Hinweise zu einer Person, von denen auf einer Archiv-Webseite eines Print-Mediums berichtet worden war, dass vor langer Zeit diese Person in Insolvenz geraten war. Diese Archiv-Inhalte müssen nicht gelöscht oder gesperrt werden, Suchmaschinen sollen aber nicht mehr auf diese Inhalte verweisen, weil sie, da veraltet, keinen Reputationsschaden mehr verursachen dürfen.

Das Problem des Rankings beim Recht auf Vergessen

An diesem Beispiel wird klar, dass nicht das Verlinken zu einem scheinbar veralteten Inhalt das Problem ist. Den Betroffenen hat wohl vor allem gestört, dass sehr weit vorne zu seinem Namen auf Suchmaschinen-Ergebnisseiten diese Verlinkung zu problematischen Inhalten ablesbar war. Wäre die Verlinkung weit hinten auf später liegenden Folgeseiten platziert worden, dann hätte wohl kaum ein Geschäftspartner, Freund oder Informationsinteressierter diese Verlinkung wahrgenommen. Indirekt haben die europäischen Richter sich also mit der Ranking-Praxis beschäftigt, ohne dass dies explizit formuliert wurde. Auch in den Medien, die auf breiter Front zu diesem Thema berichten, wird selten darauf abgehoben, dass nicht die Verlinkung das Problem ist, sondern deren Platzierung.

SEO und das Recht auf Vergessen

Doch wie kommt es dazu, dass vermeintlich veraltete Inhalte sehr prominent platziert werden? Das kann das Ergebnis von Suchmaschinen-Optimierung sein; beispielsweise wenn Konkurrenten die veralteten Inhalte nach vorne bringen wollen. Es könnte aber auch so sein, dass ganz ohne die Absicht der Suchmaschinen-Optimierung, der betroffene Inhalt nach vorne kommt, beispielsweise weil er ausführlich ist und auf einer Webpräsenz steht, die über gutes Vertrauen oder Trust von Suchmaschinen wie Google verfügt.

Mit SEO das Online Reputation Management ankurbeln

Doch egal, was die Gründe sind, man erkennt recht schnell, dass Suchmaschinen-Optimierung auch ein gutes Mittel sein könnte, selbst das Ranking zu beeinflussen und damit mit autonomen Mitteln die schlechten Verlinkungen nach hinten zu bringen. Falls man eine Agentur beauftragt, dies umzusetzen (beispielsweise durch eine neue Blog-Website oder durch ausführliche Social-Media-Profile) dann kann man gleichzeitig der Agentur auch mitteilen, dass man ganz bestimmte Verlinkungen verdrängen oder eliminieren möchte.

Wie setzt Google das Recht auf Vergessen um, und was ist problemtisch daran?

Google ist nun dazu gezwungen, nach dem Antrag von Betroffenen oder von ihnen Beauftragten zu prüfen, ob eine verlinkte Webseite einen veralteten Inhalt hat oder deshalb die Verlinkung zu löschen ist, weil der Inhalt (inzwischen) als fehlerhaft eingestuft werden kann. Allerdings sollte man sich als Betroffener klar machen, dass zwar die Verlinkungen auf der lokalen bzw. sprachbezogenen Variante von Google gelöscht wird; nicht gelöscht werden die Verlinkungen auf dem weltweiten englischsprachigen Suchangebot, weil man bei Google wohl davon ausgeht, dass hierfür kein Urteil getroffen wurde. Problematisch kann es für Betroffene auch sein, dass Google einerseits den betroffenen Websites Mitteilung macht, dass ein Link gelöscht wurde, andererseits auf seinen Suchmaschinen-Ergebnisseiten Hinweise darauf gibt, dass ein Inhalt gelöscht wurde.

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Recht auf Vergessen, SEO und Online Reputation Management

Google hat das Recht auf Vergessen zu einem bestimmten Namen durchgesetzt.

Damit kann ein Antrag bei Google auf Löschen von Inhalten zum Bumerang werden. Einerseits werden externe Webseiten (die häufig journalistischen Charakter haben) auf das Löschen der Verlinkung ihrer Inhalte hingewiesen, was möglicherweise deren Nachforschungsinteresse anstacheln kann. Andererseits werden die recherchierenden Nutzer auf gelöschte Links hingewiesen, die deren Interesse am Wechsel zur internationalen englischsprachigen Suche motivieren könnte, um die gelöschten Verlinkungen zu finden.

Online-Agenturen, die das Recht auf Vergessen nutzen wollen, um zu neuen Geschäftsfeldern zu kommen, sind möglicherweise in der Lage von diesem Trend zu profitieren. Denn für die von reputationsschädigenden Verlinkungen und Inhalten Betroffenen werden alle Möglichkeiten nutzen, um durch Beseitigung oder Nach-Unten-Schieben von Inhalten und Links zu einer besseren Perspektive zu kommen. Sie sollten sich aber genau überlegen, was denn passieren muss, damit nicht allzu engagiertes Vorgehen zum Problem wird und erst die Aufmerksamkeit schafft, die eigentlich vermieden werden sollte.

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